Fördermöglichkeiten für Ihren beruflichen Aufstieg
Die Verwaltungen des Bundes und der Länder stellen diverse Fördermöglichkeiten für eine berufliche Weiterbildung zur Verfügung.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob folgende Möglichkeiten für Sie in Frage kommen:
– Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter
Eine Förderungen nach SGB II ist möglich, wenn jemand arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Bundesweit können sich Arbeitsuchende und solche, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, die Komplette Umschulung über einen Bildungsgutschein finanzieren. Dieser wird von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Jobcenter ausgegeben und kann beim zuständigen Arbeitsberater beantrag werden.
Aber auch aus anderen Gründen kann bei Berufstätigen eine Weiterbildung notwendig sein, um einen Arbeitsplatz zu erhalten. Insofern können auch erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen bei Teilnahme an einer berufsbegleitenden Fortbildungen eine Förderung nach SGB III erhalten. In beiden Fällen ist eine Förderung mit einem Bildungsgutschein möglich.
– Hamburger Weiterbildungsbonus
Einen Weiterbildungsbonus erhalten Sie, wenn Sie im Schnitt 15 Stunden in der Woche sozialversicherungspflichtig erwerbstätig sind (in kleinen und mittleren Unternehmen) und mehr als 450€ monatlich verdienen.
Schwerpunktmäßig werden Geringqualifizierte, Beschäftige mit Migrationshintergrund, Beschäftigte in Elternzeit und Alleinerziehende Eltern sowie Existenzgründer und Selbstständige (welche sich in der Aufbauphase befinden) unterstützt.
Gefördert werden Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, welche einen Wert von über 250€ überschreiten. Die Bildungseinrichtung muss ensprechende Förderkonditionen vorweisen können.
Die Unterlagen für den Antrag müssen vier Wochen vor dem Weiterbildungsbeginn eingereicht werden.
Mehr Informationen erhalten Sie hier.
– (Aufstiegs-)BaföG
Über das AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) besteht ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung einer Aufstiegsfortbildung. Also zum Beispiel zum/zur Meister*in, Fachwirt*in, Fachkaufmann/-frau, Betriebswirt*in, Erzieher*in oder ähnlich. Aber auch Bachelorabsolventen, die zusätzlich eine Aufstiegsqualifzierung anstreben, können gefördert werden. Ebenso Studienabbrecher oder Abiturienten mit Berufspraxis, wenn Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer entsprechenden Prüfung erfüllen.
Sie sind förderberechtig, wenn Sie sich mit einen Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
– Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen – WeGebAu
Mit dem Qualifizierungschancengesetz wird die Weiterbildungsförderung Beschäftigter unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße verstärkt. Damit soll insbesondere Beschäftigten, die von Strukturwandel und Digitalisierung betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen ermöglicht werden.
1. Geringqualifizerte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Förderfähig sind geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche ohne anerkannten Berufsabschluss, bzw. mit Berufsabschluss, jedoch die vergangenen vier Jahre nicht im gelernten Beruf tätig waren und eine dem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können.
2. Sonstige Beschäftigte
Unterstützt werden Beschäftigte von Unternehmen, bei denen der Erwerb des Berufsabschlusses mindestens vier Jahre zurückliegt und die in den letzten vier Jahren an keiner nach § 82 SGB III (ab dem 01.01.2019 geltenden Fassung) geförderten Weiterbildung teilgenommen haben sowie eine Weiterbildung mit mehr als 160 Unterrichtseinheiten absolvieren, die nicht nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) förderfähig ist.
Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Die Stiftung Warentest hat ebenfalls eine Information für Förderungen zusammengestellt.
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