Mit der GFS erfolgreich zum Fachassistenten werden!
Der Fachassistent Lohn und Gehalt oder Rechnungswesen und Controlling ist eine Fortbildungsprüfung für Steuerfachangestellte und andere Beschäftigte in Steuerberatungskanzleien. Durch die berufliche Fortbildung und das Ablegen der Prüfung weisen diese Mitarbeiter nach, dass sie über zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen.
Mit der GFS erfolgreich zum Fachassistenten werden!
Der Fachassistent Lohn und Gehalt oder Rechnungswesen und Controlling ist eine Fortbildungsprüfung für Steuerfachangestellte und andere Beschäftigte in Steuerberatungskanzleien. Durch die berufliche Fortbildung und das Ablegen der Prüfung weisen diese Mitarbeiter nach, dass sie über zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen.

Unsere Lehrgangskonzepte stimmen wir optimal auf die aktuellen Prüfungsanforderungen ab, so dass Sie beispielsweise auch außergewöhnliche Randthemen routiniert in der Prüfung abarbeiten können.
Unsere Lehrgänge sind passend auf Ihre persönliche Lebenssituation zugeschnitten. Stellen Sie sich aus unserer breiten Palette von berufsbegleitenden Kursen Ihr persönliches Paket zusammen.
Termine & Informationsmaterialien
Fachassistent Lohn und Gehalt (FALG) Prüfung 2021
- 04.10.2021 FA Lohn und Gehalt – Crashkurs
- 11.2021 FA Lohn und Gehalt – Mündliche Prüfungsvorbereitung
Fachassistent Lohn und Gehalt (FALG) Prüfung 2022
Fachassistent Rechnungswesen und Controlling (FARC)
Diesen Kurs bieten wir Ihnen gerne als Fernkurs an, weitere Informationen finden sie hier!
Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT) Prüfung 2022
- 12.08.2021 – Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse – Abendkurs
- 14.08.2021 – Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse – Samstagskurs
- 21.03.2022 – Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse – Crashkurs
- ab Mai 2022 – Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse – Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
Fachassistent Lohn und Gehalt (FALG) Prüfung 2021
- 04.10.2021 FA Lohn und Gehalt – Crashkurs
- 11.2021 FA Lohn und Gehalt – Mündliche Prüfungsvorbereitung
Fachassistent Lohn und Gehalt (FALG) Prüfung 2022
Fachassistent Rechnungswesen und Controlling
Diesen Kurs bieten wir Ihnen gerne als Fernkurs an, weitere Informationen finden sie hier!
Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT) Prüfung 2022
- 12.08.2021 – Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse – Abendkurs
- 14.08.2021 – Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse – Samstagskurs
- 21.03.2022 – Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse – Crashkurs
- ab Mai 2022 – Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse – Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
Fachassistent Lohn und Gehalt (FALG) Prüfung 2021
- 04.10.2021 FA Lohn und Gehalt – Crashkurs
- 11.2021 FA Lohn und Gehalt – Mündliche Prüfungsvorbereitung
Fachassistent Lohn und Gehalt (FALG) Prüfung 2022
Fachassistent Rechnungswesen und Controlling
Diesen Kurs bieten wir Ihnen gerne als Fernkurs an, weitere Informationen finden sie hier!
Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT) Prüfung 2022
Die Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur Fachassistent/-in Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT) vor der Steuerberaterkammer bieten wir Ihnen gerne als Online-Kurs mit wöchentlichen Live-Webinaren, umfangreichem Skript und vier Übungsklaususren an.
Fachassistent Lohn und Gehalt (FALG) Prüfung 2021
Fachassistent Lohn und Gehalt (FALG) Prüfung 2022
Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT) Prüfung 2022
- 12.08.2021 – Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse – Abendkurs
- 14.08.2021 – Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse – Samstagskurs
- 21.03.2022 – Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse – Crashkurs
- ab Mai 2022 – Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse – Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
Fachassistent/-in Lohn und Gehalt
Der Fachassistent Lohn und Gehalt ist ein qualifizierter Mitarbeiter, der den besonderen Anforderungen, die an Mitarbeiter in Steuerkanzleien im Bereich Lohn und Gehalt gestellt werden voll und ganz Rechnung trägt. Kenntnisse im Fachgebiet Lohn und Gehalt, die im Rahmen der Ausbildung zum Steuerfachangestellten erworben wurden, werden durch die berufliche Tätigkeit und die abgeschlossene Fortbildung wesentlich erweitert und vertieft.
Die Anforderungen der Fortbildungsprüfung sind deutlich höher und breiter angelegt als bei der Abschlussprüfung des Ausbildungsberufs. Die Fachassistenten Lohn und Gehalt verfügen über das erforderliche Fachwissen die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte der Arbeitsverhältnisse der Mandanten zu optimieren.
Die Prüfung zum Fachassistenten beinhaltet u.a. folgende Schwerpunkte:
- Lohnsteuerrecht
- Sozialversicherungsbeitrags- und Sozialversicherungsrecht
- Grundlagen des Arbeitsrechts
- Lohnabrechnung und Bescheinigungs-, Melde- und Auskunftsvorschriften
Fachassistent/-in Rechnungswesen und Controlling
Der/Die „Fachassistent/-in Rechnungswesen und Controlling“ ist eine Fortbildungsprüfung für Steuerfachangestellte und andere Beschäftigte in Steuerberatungskanzleien. Durch die Prüfung bei der Steuerberaterkammer weisen Sie nach, dass Sie zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich des internen und externen Rechnungswesens sowie des Datenschutzes verfügen.
Als „Fachassistent/-in Rechnungswesen und Controlling“ unterstützen Sie den/die Steuerberater/-in mit qualifiziertem betriebswirtschaftlichem Know-How. Gleich ob bei der Unternehmensberatung oder der Unternehmensnachfolge. Basis dieses Könnens sind fundierte Kenntnisse im internen und externen Rechnungswesen sowie im Datenschutz.
Die Prüfung zum/-r Fachassistenten/-in beinhaltet u.a. folgende Schwerpunkte:
- Buchführung
- Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Controlling
- Jahresabschlussanalyse
- Datenschutzbestimmungen
Diesen Kurs bieten wir Ihnen gerne als Fernkurs an, weitere Informationen finden sie hier!
Fachassistent/-in Digitalisierung und IT-Prozesse
Seit Ende 2020 ist die neue Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent /-in Digitalisierung und IT-Prozesse“ („FAIT“) vor der Steuerberaterkammer möglich.
Mit der neuen Fortbildung sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kleineren und mittlereren Kanzleien ein Verständnis digitaler Prozesse erhalten und im Kanzleialltag sicher damit umgehen können. Im Dreieck zwischen Steuerberaterkanzlei, Mandanten und Finanzverwaltung sollen FAIT-Mitarbeiter über den notwendigen Überblick verfügen, um Arbeitsabläufe, Datenflüsse und Schnittstellen in der Kanzleiorganisation zu überwachen und zu steuern.
Gesamtziel der FAIT-Prüfung ist es, digitale Geschäfts- und Arbeitsprozesse zu analysieren, zu standardisieren und zu automatisieren sowie die Kanzleileitung bei der Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung einer Digitalstrategie zu unterstützen.
Ideale Prüfungsteilnehmer sind daher Steuerfachangestellte, die sich auf Basis der bei ihnen bereits vorhandenen Fachkenntnisse im Steuerrecht sowie ihrer Praxiserfahrung hinsichtlich der erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen im IT-Bereich weiterbilden möchten.
Die Fortbildung bieten wir Ihnen gerne als Präsenzkurs in Berlin, Hamburg und als Online-Kurs mit Live-Webinaren an.
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Rufen Sie uns jetzt an und erhalten Sie Ihre persönliche Beratung.
Tel.: 030 23634999
Die GFS-Methode
Fallorientiert
Lern- und Erfolgskontrollen
Fachliche Begleitung
Grundkurs
Der Vorkurs richtet sich insbesondere an Teilnehmer, die als „Seiteneinsteiger“ den Vorbereitungslehrgang zur Prüfung Fachassistent Lohn und Gehalt besuchen möchten.
Es werden systematisch Grundlagen in wesentlichen Teilgebieten des Steuerrechts gelegt
- Es werden systematische Grundlagen in wesentlichen Teilgebieten des Steuerrechts gelegt. Insbesondere das systematische steuerrechtliche Wissen ist notwendig, um später die Prüfung zum Fachassistent Lohn und Gehalt zu bestehen.
- Zudem wird die Arbeit mit Gesetz, Richtlinie und Verordnung vermittelt und geübt.
- Abendkurs:
- 60 Unterrichtseinheiten
- Montag & Donnerstag
- 17:15 Uhr – 20:15 Uhr (Standortabhängig)
- Berlin
- Hamburg
- Dresden
- 1. Zur Prüfung ist zuzulassen,
a) wer mit Erfolg die Abschlussprüfung als „Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter“ abgelegt
hat,
b) wer nach Erfüllung der Voraussetzung zu a) zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine hauptberufliche praktische Tätigkeit von mindestens einem Jahr bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder Landwirtschaftlichen Buchstelle nachweisen kann.2. Abweichend von Abs. 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen,
a) wer nachweist, dass er nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Einzelhandelskaufmann) bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens zwei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist,b) wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, jedoch bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens fünf Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist.
3. In besonderen Ausnahmefällen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen und Nachweisen über seine Vorbildung und den beruflichen Werdegang darlegt, dass er bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft Qualifikationen erworben hat, die den Anforderungen an den Bewerber gem. Abs. 1 entsprechen.
4. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind zu berücksichtigen.
5. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass der Bewerber zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung seinen Beschäftigungsort, in Ermangelung einer Beschäftigung seinen Wohnort, im Bezirk der Steuerberaterkammer hat.
6. Die Zulassung zur Prüfung setzt weiter voraus, dass der Prüfungsbewerber die nach der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer festgesetzte Zulassungs- und Prüfungsgebühr vor Prüfungsbeginn innerhalb der von der Steuerberaterkammer gesetzten Frist entrichtet hat.
Hauptkurs Fachassistent Lohn & Gehalt
Für Teilnehmer, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Ziel ist es die Teilnehmer, durch stark fallorientierte Stoffvermittlung anhand von Klausurtypischen Fällen, optimal auf Prüfung vorzubereiten.
- Bearbeitung des gesamten prüfungsrelevanten Lehrstoffes
- 4 Klausuren zur Vorbereitung auf die Prüfung
- Das Lehrwerk „Die Fachassistenten Lohn & Gehalt“
- Abendkurs:
- 7 Monate
- 232 Unterrichtseinheiten
- Dienstag & Donnerstag
- 17:00 Uhr – 20:00 Uhr (Standortabhängig)
Samstagskurs:
- 7 Monate
- 232 Unterrichtseinheiten
- Samstag
- 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
- Berlin
- Hamburg
- Dresden
- 1. Zur Prüfung ist zuzulassen,
a) wer mit Erfolg die Abschlussprüfung als „Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter“ abgelegt
hat,
b) wer nach Erfüllung der Voraussetzung zu a) zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine hauptberufliche praktische Tätigkeit von mindestens einem Jahr bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Rechtsanwalts-gesellschaft oder Landwirtschaftlichen Buchstelle nachweisen kann.2. Abweichend von Abs. 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen,
a) wer nachweist, dass er nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Einzelhandelskaufmann) bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung
vorausgeht, mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens zwei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder
Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist,b) wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, jedoch bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens fünf Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater,
Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist.3. In besonderen Ausnahmefällen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen und Nachweisen über seine Vorbildung und den beruflichen Werdegang darlegt, dass er bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft Qualifikationen erworben hat, die den Anforderungen an den Bewerber gem. Abs. 1 entsprechen.
4. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind zu berücksichtigen.
5. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass der Bewerber zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung seinen Beschäftigungsort, in Ermangelung einer Beschäftigung seinen Wohnort, im Bezirk der Steuerberaterkammer hat.
6. Die Zulassung zur Prüfung setzt weiter voraus, dass der Prüfungsbewerber die nach der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer festgesetzte Zulassungs- und Prüfungsgebühr vor Prüfungsbeginn innerhalb der von der Steuerberaterkammer gesetzten Frist entrichtet hat.
Hauptkurs Fachassistent Rechnungswesen & Controlling
Für Teilnehmer, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Ziel ist es die Teilnehmer, durch stark fallorientierte Stoffvermittlung anhand von Klausurtypischen Fällen, optimal auf Prüfung vorzubereiten.
- Buchführung
- Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Controlling
- Jahresabschlussanalyse
- Datenschutzbestimmungen
- Abendkurs:
- 7 Monate
- Dienstag & Donnerstag
- 17:00 Uhr – 20:00 Uhr
Samstagskurs:
- 7 Monate
- Samstag
- 09:00 Uhr – 15:30 Uhr (Standortabhängig)
- Hamburg
- Dresden
- Berlin
1)Zur Prüfung ist zuzulassen, wer mit Erfolg die Abschlussprüfung als „Steuerfachangestell–te/Steuerfachangestellter“ abgelegt hat und danach zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren auf dem Gebiet des Steuer–und Rechnungswesens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsge–sellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß §4Nr.8StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig gewesen ist. (2)Abweichend von Abs.1 ist zur Prüfung auch zuzulassen a)wer ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt erfolgreich abgeschlossen hat und danach zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren auf dem Gebiet des Steuer– und Rechnungswesens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß §4Nr.8StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig gewesen ist, 6b)wer nachweist, dass er nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z.B.Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß–und Außenhandelskaufmann) bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens vier Jahre auf dem Gebiet des Steuer– und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Vereingemäß §4Nr.8StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen ist. c)wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, jedoch bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens sechs Jahre auf dem Gebiet des Steuer– und Rechnungswesens, davon mindestens vier Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, WirtschaftsprüfungsgesellschaftoderBuchprüfungsges-ellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß §4Nr.8StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen ist. (3)In besonderen Ausnahme fällen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen und Nachweisen über seine Vorbildung und den beruflichen Werdegang darlegt, dass er bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprü–fungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß§4Nr.8StBerG Qualifikationen erworben hat, die den Anforderungen an den Bewerber gem.Absatz1 entsprechen.(4)Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind zuberücksichtigen.(5)Voraussetzung für die Zulassung ist, dass der Bewerber zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung seinen Beschäftigungsortin Ermangelung einer Beschäftigung seinen Wohnortim Bezirk der Steuerberaterkammer hat. (6)Die Zulassung zur Prüfung setzt weiter voraus, dass der Prüfungsbewerber die nach der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer festgesetzte Zulassungs– und Prüfungsgebühr vor Prüfungsbeginn innerhalb der von der Steuerberaterkammer gesetzten Frist entrichtet hat. (7)Zur Fortbildungsprüfung ist nicht zuzulassen, wer die Fortbildungsprüfung bereits mit Erfolg abgelegt hat.
Crashkurs
Der Lehrgang ist überwiegend für Teilnehmer geeignet, die den Fachassistenten-Abend- oder Samstagskurs oder einen vergleichbaren Lehrgang bzw. den GFS-Fernlehrgang besucht haben.
Der Kurs zielt auf die Selbstüberprüfung Ihres Wissenstandes, sowie des Ausprägungsgrades Ihrer klausurtechnischen Fähigkeiten ab.
- Die Teilnehmer erhalten zu jeder Veranstaltung ein Aufgabenpapier, das ausführlich besprochen wird
- Es werden 2 Klausuren geschrieben. Die Testklausuren werden in Originallänge und mit Originalschwierigkeitsgradgeschrieben. Die Klausuren werden besprochenund individuell korrigiert.
- Es werden Standardfälle bearbeitet, die erfahrungsgemäß den Schwerpunkt derPrüfungsklausuren bilden. Dabei wird insbesondere auf Rechtsänderungen seit Lehrgangsbeginneingegangen.
- 6 Tage
- 48 Unterrichtseinheiten
- Montag – Samstag
- 09:00 Uhr – 16:00 Uhr (Standortabhängig)
- Hamburg
- Berlin
- Dresden
- 1. Zur Prüfung ist zuzulassen,
a) wer mit Erfolg die Abschlussprüfung als „Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter“ abgelegt
hat,
b) wer nach Erfüllung der Voraussetzung zu a) zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine hauptberufliche praktische Tätigkeit von mindestens einem Jahr bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Rechtsanwalts-gesellschaft oder Landwirtschaftlichen Buchstelle nachweisen kann.2. Abweichend von Abs. 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen,
a) wer nachweist, dass er nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Einzelhandelskaufmann) bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens zwei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist,b) wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, jedoch bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens fünf Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist.
3. In besonderen Ausnahmefällen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen und Nachweisen über seine Vorbildung und den beruflichen Werdegang darlegt, dass er bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft Qualifikationen erworben hat, die den Anforderungen an den Bewerber gem. Abs. 1 entsprechen.
4. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind zu berücksichtigen.
5. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass der Bewerber zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung seinen Beschäftigungsort, in Ermangelung einer Beschäftigung seinen Wohnort, im Bezirk der Steuerberaterkammer hat.
6. Die Zulassung zur Prüfung setzt weiter voraus, dass der Prüfungsbewerber die nach der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer festgesetzte Zulassungs- und Prüfungsgebühr vor Prüfungsbeginn innerhalb der von der Steuerberaterkammer gesetzten Frist entrichtet hat.
Mündliche Prüfungsvorbereitung
Für Teilnehmer, die sich auf die bevorstehende mündliche Prüfung vorbereiten möchten .
Die Ziele sind Festigung und Wiederholung theoretischer Grundlagen der einzelnen Fachgebiete, sowie trainieren der mündlichen Prüfung.
- Wiederholung und Zusammenfassung der theoretischen Gundlagen der einzelnen Fachgebiete
- fallgestützter Unterricht zur Verdeutlichung und Festigung systematischer Zusammenhänge
- Wissens-Update auf den aktuellen Rechtsstand
- Prüfungssimulation in Kleingruppen
- Ablauf:auf Anfrage
- Hamburg
- Dresden
- Berlin
- 1. Zur Prüfung ist zuzulassen,
a) wer mit Erfolg die Abschlussprüfung als „Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter“ abgelegt
hat,
b) wer nach Erfüllung der Voraussetzung zu a) zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine hauptberufliche praktische Tätigkeit von mindestens einem Jahr bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Rechtsanwalts-gesellschaft oder Landwirtschaftlichen Buchstelle nachweisen kann.2. Abweichend von Abs. 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen,
a) wer nachweist, dass er nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Einzelhandelskaufmann) bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung
vorausgeht, mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens zwei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder
Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist,b) wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, jedoch bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens fünf Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater,
Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist.3. In besonderen Ausnahmefällen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen und Nachweisen über seine Vorbildung und den beruflichen Werdegang darlegt, dass er bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft Qualifikationen erworben hat, die den Anforderungen an den Bewerber gem. Abs. 1 entsprechen.
4. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind zu berücksichtigen.
5. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass der Bewerber zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung seinen Beschäftigungsort, in Ermangelung einer Beschäftigung seinen Wohnort, im Bezirk der Steuerberaterkammer hat.
6. Die Zulassung zur Prüfung setzt weiter voraus, dass der Prüfungsbewerber die nach der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer festgesetzte Zulassungs- und Prüfungsgebühr vor Prüfungsbeginn innerhalb der von der Steuerberaterkammer gesetzten Frist entrichtet hat.
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