
Rufen Sie uns jetzt an für eine kostenlose Beratung: 030 / 23634999.
Dresden
Prüfung 2021
- 13.11.2021 Steuerfachwirt – Crashkurs – Jetzt Anmelden
- 02.2022 Steuerfachwirt – Mündliche Prüfungsvorbereitung – Jetzt Anmelden
Prüfung 2022
Hamburg
Prüfung 2021
- 29.11.2021 Steuerfachwirt – Klausuren-Crashkurs – Jetzt Anmelden
- 02.2022 Steuerfachwirt – Mündliche Prüfungsvorbereitung – Jetzt Anmelden
Prüfung 2022
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen entstammen der Prüfungsverordnung.
Zur Prüfung ist zugelassen,
- wer die Abschlussprüfung als „Steuerfachangestellte/r“ erfolgreich abgelegt hat und anschlies-
send - eine hauptberufliche praktische Tätigkeit von mindestens 3 Jahren bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigtem Buchprüfer, einer StB-, WP- bzw. Buchprüfungsgesellschaft nachweisen kann.
Zur Prüfung ist auch zugelassen,
- a) wer nach dem erfolgreichen Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Industrie-
kaufmann, Bankkaufmann) eine hauptberufliche praktische Tätigkeit von mindestens 5 Jahren
auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens 3 Jahre bei einem Steuerberater (oder WP/vBP) nachweisen kann.
oder
- b) wer über keine gleichwertige Berufsausbildung verfügt, jedoch eine hauptberufliche praktische Tätigkeit von mindestens 8 Jahren im Steuer- und Rechnungswesen, davon mindestens 5 Jahre bei einem Steuerberater (oder WP/vBP) nachweisen kann.
Die Zulassungsvoraussetzungen müssen bis zum Ende des Monats, der vor dem Termin der schriftlichen Prüfung liegt, erfüllt sein.
Hinweis: Eine erfolgreiche Fortbildung zum/r Steuerfachwirt/in bietet eine gute fachliche Voraussetzung für das Steuerberaterexamen, welches Steuerfachwirte bei Nachweis einer mindestens 7-jährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit ablegen können (§ 36 Abs. 2 StBerG).
Anforderungen
Durch die Ablegung der Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in nach § 54 BBiG können Steuerfachangestellte den Nachweis führen, dass sie durch berufliche Fortbildung zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden in der „Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum/zur Steuerfachwirt/Steuerfachwirtin“ geregelt.
Die Prüfungsanforderungen werden in einem bundeseinheitlichen Anforderungskatalog dargestellt.
Zu dem Anforderungskatalog ist Folgendes anzumerken:
- Die Prüfungsgebiete in der Fortbildungsprüfung bauen in wesentlichen Teilen auf dem Fächerkanon für die Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellten auf.
- In der Fortbildungsprüfung wird erwartet, dass die im Rahmen der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten erworbenen berufsbezogenen Kenntnisse und Fertigkeiten durch berufliche Tätigkeit und Fortbildung eine wesentliche Ausweitung und Vertiefung erfahren haben. Die Anforderungen der Fortbildungsprüfung sind somit deutlich höher und breiter angelegt als bei der Abschlussprüfung des Ausbildungsberufes.
- Der Anforderungskatalog erläutert den Rahmen der Prüfungsgebiete und Prüfungsanfor-derungen gemäß § 13 der Prüfungsordnung. Er dient in erster Linie als Orientierungshilfe, denn die vorgenommene Aufgliederung der Prüfungsinhalte kann schon wegen der schnell fortschreitenden Entwicklung in einzelnen Prüfungsgebieten nicht abschließend sein.
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung kann über das Internet bei der jeweils zuständigen Steuerberaterkammer abgerufen werden.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung hat durch den Prüfungsbewerber/die Prüfungsbewerberin selbst schriftlich auf dem von der zuständigen Steuerberaterkammer vorgeschriebenen Formular unter Beachtung der Anmeldefrist zu erfolgen.Der Anmeldung ist der Nachweis der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen beizufügen.
Ablauf der Prüfung
Die Steuerfachwirtprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Schriftlicher Teil der Prüfung:
3 Klausuren
- Tag: Steuerrecht I (Ertragsteuern) – 4 Zeitstunden
- Tag: Steuerrecht II (Gemischte Steuern) – 4 Zeitstunden
- Tag: Rechnungswesen – 5 Zeitstunden
Mündlicher Teil der Prüfung:
Prüfungsgespräch als Einzel- oder Gruppenprüfung, wobei die Prüfungsdauer je Prüfungsteilnehmer 30 Minuten nicht überschreiten soll.
Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren für die Fortbildungsprüfung richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Steuerberaterkammer. Zahlungspflichtig ist der Prüfungsbewerber/die Prüfungs-bewerberin persönlich; die Prüfungsgebühr ist mit der Anmeldung zur Prüfung an die zuständige Steuerberaterkammer zu entrichten. Zur schriftlichen Prüfung wird nicht zugelassen, wer die Prüfungsgebühr nicht entrichtet hat!
Prüfungsgebiete
- Allgemeines Steuerrecht (Abgabenordnung, Bewertungsgesetz)
- Besonderes Steuerrecht (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz-, Erbschaft-/ Schenkung-
und Grunderwerbsteuer) - Rechnungswesen (Buchführung und Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht)
- Grundzüge der Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung
- Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Sozialversiche-
rungsrechts sowie des Steuerberatungsrechts
Prüfungsdaten
Schriftliche Prüfung Berlin
- 09.12., 10.12., 11.12.2020
Mündliche Prüfung Berlin
- März / April 2021
Die GFS-Dozentinnen und Dozenten haben alle langjährige Erfahrung in der Prüfungsvorbereitung sind erfahrenen Praktiker.
Bube, Manuela Dipl.-oec.-paed., Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
Günther, Oliver Dipl.-Finanzwirt, exam. Steuerberater
Haugke, Rainer Dr., MBA, MSc
Kispert, Oliver Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Konak, Erhan Steuerberater
Krappatsch, Marco Dipl. Finanzwirt, Steuerberater
Krohne, Ronny Dipl. Finanzwirt, LL.M., exam. Steuerberater
Lähn, Annette Dipl.-Finanzwirt, Steuerberaterin
Lehmann, Elke Dr., Dipl.-oec.-paed., Steuerberaterin
Scheiding, Christian Rechtsanwalt
Schubert, Martin Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater
Stiefermann, Björn Steuerberater
Probehören
- Nutzen Sie die Möglichkeit des kostenfreien Probehörens in unseren laufenden Lehrgängen. Melden Sie sich bitte unter unserer Service-Nr. 030 – 23 63 49 99 an.
Persönliche Beratung
- Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns.
Virtueller Hörsaal der GFS
Probeunterricht am Beispiel eines Steuerberaterkurses
Unser Dozent Thomas Lindner erläutert ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes zur Abgabenordnung.
Hier finden Sie die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten.

Fallorientiert
- Fallorientiert
Die im Vortrag darzustellenden Grundlagen und systematischen Zusammenhänge werden in ihrer praktischen Anwendung an klausurmäßig aufbereiteten Fallstudien, ergänzt durch Schaubilder und Grafiken, verdeutlicht. Aktive Teilnahme in Form von Fragen und Diskussionen ergänzt die Vortragsweise. Zusätzlich zu den Lehrveranstaltungen zur Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten werden Veranstaltungen zur spezifischen Klausurtechnik und -taktik angeboten.

Lern- und Erfolgskontrolle
- Lern- und Erfolgskontrollen
Ein Mitschreiben während des Unterrichts ist nicht zwingend erforderlich, da zu allen Stoffgebieten schriftliches Unterrichtsmaterial ausgegeben wird. Neben unserem umfassenden Lehrwerk gibt es eine Vielzahl von Übungsklausuren. Durch Erfolgskontrollen in Form von 12 Klausuren mit dem Schwierigkeitsgrad von Original-klausuren, die unter Prüfungsbedingungen geschrieben werden, ist selbständiges Arbeiten gefordert. So erfährt der Teilnehmer am besten, wie schwierig und wichtig es ist, innerhalb einer vorgegebenen Zeit eine Klausur zu bearbeiten.
Die eingereichten Klausuren werden individuell korrigiert, benotet und sind mit ausführlicher Musterlösung und mit Bewertungsschema versehen.

Fachliche Begleitung
- Fachliche Begleitung
Die geschriebenen Übungsklausuren werden schwerpunktmäßig besprochen.
Im Bedarfsfalle erfolgt eine Aufgabenwiederholung im Rahmen von Tutorien.

Finden Sie jetzt den passenden Kurs. Wir beraten Sie gern und unverbindlich!
Rufen Sie uns jetzt an Tel.: 030 / 23634999
Abonnieren Sie den GFS-Newsletter
Aktuelle Steuer-News
Tipps & Tricks
Ausgewählte Angebote & Kurse