Online Steuerberaterkurse
Seit über 40 Jahren bereitet die GFS ihre KandidatInnen erfolgreich auf das Steuerberaterexamen vor. Die hervorragenden Besteherquoten der über 10.000 TeilnehmerInnen sprechen dabei für sich: Mit der GFS entscheiden Sie sich für den sicheren und bestmöglichen Start in Ihre berufliche Zukunft als Steuerberater.

Wir garantieren Ihnen dabei
- Wie gewohnt: Unterricht durch bekannte GFS-Dozenten mit langjähriger Erfahrung
- Verbindlicher Start für alle Kurse ab dem 02.06 ohne Verzug durch regionale Einschränkungen der Bewegungsfreiheit/Reisemöglichkeit etc
- Austausch mit anderen TeilnehmerInnen und Dozenten über Video, Audio, Chat und Forum
- Alle Termine sind live! Wir zeigen keine veralteten „Konserven“ wie andere Anbieter
- Aufzeichnung des Unterrichts, um sich Themen bei der Nachbearbeitung erneut anzuhören
- Ein langjährig erprobtes Kurskonzept, das funktioniert
- 18 sechsstündige Klausuren auf Original-Prüfungsniveau mit Live-Besprechungen im virtuellen Klassenzimmer und individueller Korrektur
- eine stabile, in Deutschland gehostete, eigene Plattform
- Kein Risiko durch irgendwelche Wechseloptionen in weit entfernte Städte, unklare Kurskonzeption und weitere Unsicherheiten. Sondern:
- Ein fester und durchgeplanter Kurs mit Sicherheit für Ihren Erfolg.
Wir bereiten Sie sicher und auf bekannt hohem Niveau auf die Prüfung vor.
Termine & Infomationsmaterialien
Prüfung 2020
- 02.06.2020 – Steuerberater – Vollzeitkurs mit integriertem Examenskurs
- 27.07.2020 – Steuerberater – Examenskurs
- 14.09.2020 – Steuerberater – Super-Crashkurs

Online Vollzeitkurs
- alle, die die Zulassungsvoraussetzungen für das StB-Examen gemäß § 36 StBerG erfüllen
Ziel des Online Vollzeitkurses ist die Vermittlung des steuer- und bilanzrechtlichen Wissens sowie von klausurrelevantem Know How, um optimal vorbereitet in die Prüfung zu gehen. Der Examenskurs ist im Vollzeitkurs mitinbegriffen.
- 6 Wochen
- 580 virtuelle Unterrichtseinheiten
- Montag – Freitag/Samstag
- 09:00 Uhr – 15:30 Uhr
Preis:
4.800 €
Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung bedarf der Zulassung. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur StB-Prüfung sind in § 36 StBerG geregelt.
Zur Steuerberaterprüfung ist zuzulassen, wer:
- ein wirtschafts- o. rechtswissenschaftliches Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 bzw. 8 Semestern erfolgreich abgeschlossen hat und danach mindestens 3 bzw. 2 Jahre praktisch tätig gewesen ist (16h oder mehr / Woche) oder
- eine Abschlussprüfung als Steuerfachangestellter- oder in einer gleichwertigen anderen kaufmännische Ausbildung bestanden hat und danach mindestens 10 Jahre praktisch tätig gewesen ist; die praktische Tätigkeit verkürzt sich auf 7 Jahre im Falle einer erfolgreich abgelegten Bilanzbuchhalter- oder Steuerfachwirtprüfung; oder
- der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter angehört (hat) und bei ihr mindestens 7 Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens vergleichbarer Stellung praktisch tätig gewesen ist.
Die jeweils geforderte praktische Tätigkeit muss in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden erbracht werden und sich auf das Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstrecken.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vor der zuständigen Steuerberaterkammer zu stellen.
Anmeldeschluss bei der zuständigen Steuerberaterkammer ist der 30. April des Prüfungsjahres.
Die Prüfungsgebühr ist bei der zuständigen Steuerberaterkammer zu erfragen
Für die Benutzung benötigen Sie ein ans Internet angeschlossenes Endgerät mit Browser und wahlweise Lautsprecher oder Headset.
E-Mail: steuerberater@gfs.eu
Online Examenskurs
- Wiederholer
- Teilnehmer der Examensvorbereitung
- Diplom-Finanzwirte
Ziel des Examenskurses ist das Erarbeiten, Festigen und Vertiefen der anspruchsvollen Klausurthemen. Es wird an relevanten Skills gearbeitet wie die klausuroptimierte Lösung der fachlich fordernden Aufgaben und Lösungsstrategien.
- Woche 1 + 4: AO/FGO + USt + ErbSt/BewR + GrESt
- Woche 2 + 5: ESt + KSt + GewSt + IStR
- Woche 3 + 6: BiWe + BilGes + UmwStR
- 6 Wochen
- 312 virtuelle Unterrichtseinheiten
- Montag – Samstag
- 09:00 Uhr – 15:30 Uhr
Preis:
2.600 €
Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung bedarf der Zulassung. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur StB-Prüfung sind in § 36 StBerG geregelt.
Zur Steuerberaterprüfung ist zuzulassen, wer:
- ein wirtschafts- o. rechtswissenschaftliches Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 bzw. 8 Semestern erfolgreich abgeschlossen hat und danach mindestens 3 bzw. 2 Jahre praktisch tätig gewesen ist (16h oder mehr / Woche) oder
- eine Abschlussprüfung als Steuerfachangestellter- oder in einer gleichwertigen anderen kaufmännische Ausbildung bestanden hat und danach mindestens 10 Jahre praktisch tätig gewesen ist; die praktische Tätigkeit verkürzt sich auf 7 Jahre im Falle einer erfolgreich abgelegten Bilanzbuchhalter- oder Steuerfachwirtprüfung; oder
- der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter angehört (hat) und bei ihr mindestens 7 Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens vergleichbarer Stellung praktisch tätig gewesen ist.
Die jeweils geforderte praktische Tätigkeit muss in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden erbracht werden und sich auf das Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstrecken.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vor der zuständigen Steuerberaterkammer zu stellen.
Anmeldeschluss bei der zuständigen Steuerberaterkammer ist der 30. April des Prüfungsjahres.
Die Prüfungsgebühr ist bei der zuständigen Steuerberaterkammer zu erfragen
Für die Benutzung benötigen Sie ein ans Internet angeschlossenes Endgerät mit Browser und wahlweise Lautsprecher oder Headset.
E-Mail: steuerberater@gfs.eu
Und danach: Tätigkeitsfelder für Steuerberater
Sie beraten Ihre Kunden bei allen Fragen zur Steuererklärung, leisten Hilfestellung bei der Buchführungspflicht Ihrer Mandanten, führen die Bücher, machen den Jahresabschluss und schöpfen außerdem alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis aus. Sie vertreten Ihre Mandanten gegenüber dem Finanzamt und dem Finanzgerichtshof. Auch die betriebswirtschaftliche Beratung fällt in Ihren Kompetenzbereich.
Im Rahmen Ihrer Beratungstätigkeit, unterstützen Sie Ihren Mandanten bei der Wahl der richtigen Unternehmensform oder wenn es um die Frage der Unternehmensnachfolge und die Unternehmenssicherung geht. Bei Fragen zur Vermögensanlage ebenso wie bei einer letztwilligen Verfügung stehen Sie mit Ihrer Kompetenz beratend zur Seite. Zu Ihren Aufgaben gehören die Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Kosten-, Rentabilitäts- und Liquiditätsanalysen sowie Kalkulationen. Als Insolvenzverwalter übernehmen Sie außerdem treuhänderische Aufgaben
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Rufen Sie uns jetzt an und erhalten Sie Ihre persönliche Beratung.
Tel.: 030 23634999
Die GFS-Methode
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