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Der deutsche Bundestag hat das Arbeit-von-morgen-Gesetz beschlossen, um Arbeitskräfte in herausfordernden Zeiten zu stärken. Die Fördermöglichkeiten der Arbeitsmarktpolitik werden mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung, wie das Gesetz offiziell heißt, weiterentwickelt.

Die Regelungen treten mit zeitlichen Abständen in Kraft, um der durch die Corona-Krise sehr stark belasteten Bundesagentur für Arbeit den notwendigen Vorlauf für die Umsetzung zu geben.

Die Inhalte des Arbeit-von-morgen-Gesetz

  • Die bereits durch das Qualifizierungschancengesetz verbesserte Förderung der Weiterbildung wird mit dem neuen Gesetz weiter ausgebaut. Vor allem in besonders vom Strukturwandel betroffenen Unternehmen soll die Förderung weiter verbessert werden: Die Fördersätze steigen um weitere 10 Prozentpunkte, wenn größere Teile der Belegschaft qualifiziert werden.
  • Das Gesetz honoriert Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zur beruflichen Weiterbildung mit einer Steigerung der Fördersätze um weitere 5 Prozentpunkte.
  • Ab 2021 können Betriebe für ihre Beschäftigten diese Förderleistungen per Sammelantrag beantragen.
  • Die Mindestdauer geförderter Weiterbildungen wird von mehr als 160 auf mehr als 120 Stunden gesenkt, so dass mehr Arbeitnehmer von den verbesserten Förderbedingungen profitieren können.
  • Das Gesetz fördert Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss bei der beruflichen Nachqualifizierung, sofern der Abschluss die Beschäftigungsfähigkeit steigert.
  • Unabhängig von Alter und Berufsabschluss und über das Ende des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld hinaus kann in Zukunft auch Qualifizierung in der Transfergesellschaft gefördert werden.
  • Um die hohe Qualität von Weiterbildungsmaßnahmen zu sichern, steigen durch das Gesetz die Kostensätze an und erlauben dadurch mehr Spielraum bei der Zulassung der Maßnahme.
  • Weil es in der Arbeitswelt auf eine gute Berufsausbildung ankommt, wird mit dem Gesetz die Assistierte Ausbildung verankert und weiterentwickelt.
  • Außerdem unterstützt das Gesetz ausbildungsbegleitend auch Grenzgänger, die in einem Betrieb in Deutschland ausgebildet werden.
  • Mit dem Gesetz wird zudem die Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit gestärkt und modernisiert: Bereits ab 2022 soll die Arbeitslos- und Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit elektronisch erfolgen, Beratungstermine können dann auch via Videotelefonie wahrgenommen werden.
  • Für Bezieher von Kurzarbeitergeld, die während des Arbeitsausfalls als Minijobber eine Nebentätigkeit in systemrelevanten Branchen aufnehmen, entfällt ab April die Anrechnung des daraus erzielte Einkommens auf das Kurzarbeitergeld vollständig.
  • Die Arbeitsfähigkeit von Betriebsräten und weiteren betrieblichen Mitbestimmungsgremien wird sichergestellt, indem Sitzungen und Beschlussfassungen bis Ende des Jahres auch per Video- und Telefonkonferenz durchgeführt werden können. Entsprechendes gilt für die Einigungsstellen. Ebenfalls bis Ende des Jahres können Betriebsversammlungen audio-visuell durchgeführt werden.
  • Die Bundesregierung wird ermächtigt, in krisenhaften Situationen mit Branchen oder Regionen übergreifenden erheblichen Auswirkungen auf die Beschäftigung die Laufzeit des Kurzarbeitergeldes befristet auf bis zu 24 Monate zu verlängern, ohne dass der gesamte Arbeitsmarkt betroffen sein muss.

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/bundestag-beschliesst-arbeit-von-morgen-gesetz.html